In den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ist der Erwerb von Grundeigentum grundsätzlich VAE-Staatsangehörigen vorbehalten. Ein federales Gesetz, das diesen Grundsatz regelt, ist allerdings nicht vorhanden. Die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für den Erwerb von Immobilien ist den einzelnen Emiraten vorbehalten.
Diese rechtlichen Grundlagen ermöglichten Ausländern bislang keinen uneingeschränkten Erwerb von Land und Wohnungseigentum. Beides musste stets angemietet werden. Joint Ventures mit ausländischer und nationaler Kapitalbeteiligung gelten zwar
Lesen Sie mehr über Neuheiten »